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DGUV V3 Prüfung: Pflichten und Fristen im Betrieb

28. 9. 2026

Elektrofachkraft prüft mit Messgerät einen Schaltschrank nach DGUV V3

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in einem sicheren Zustand sein — und das muss regelmäßig nachgewiesen werden. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Betreiber, Prüfungen durch eine Elektrofachkraft durchführen zu lassen. Wer die Fristen versäumt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld.

4 Jahre
Richtwert ortsfeste Anlagen
3 Monate
Richtwert Geräte auf Baustellen
10.000 €
mögliches Bußgeld bei Versäumnis

Wer ist verantwortlich?

Die Prüfpflicht liegt beim Unternehmer beziehungsweise Betreiber — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Durchgeführt wird die Prüfung von einer Elektrofachkraft; bei ortsveränderlichen Geräten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Prüfgeräten tätig werden, wenn eine Elektrofachkraft die Aufsicht übernimmt.

Welche Fristen gelten?

Die DGUV V3 nennt Richtwerte. Die tatsächliche Frist legt der Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest — bei geringer Fehlerquote sind Verlängerungen möglich.

Ortsveränderliche Geräte
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Ortsfeste Anlagen
Richtwert 4 Jahre, z. B. Verteiler und Festinstallationen.
Feucht- und Nassbereiche
Häufig jährliche Prüfung erforderlich.

Was droht bei Versäumnissen?

Neben Bußgeldern kann die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall Regress nehmen. Zudem riskieren Betreiber ihren Versicherungsschutz: Versicherer können Leistungen verweigern, wenn keine ordnungsgemäßen Prüfungen nachgewiesen werden.

Was gehört ins Prüfprotokoll?

Das Protokoll dokumentiert Name des Prüfers, Anlagentyp, Prüfdatum und die nächste Frist. Eine Prüfplakette ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird in der Praxis aber meist angebracht und hilft, Termine nicht zu übersehen.

Fazit

Wer Fristen kennt, Prüfungen rechtzeitig beauftragt und sauber dokumentiert, schützt Beschäftigte, Anlagen und den eigenen Versicherungsschutz.

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Hinweis: Richtwerte und allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, sie betrifft jeden Arbeitgeber mit elektrischen Betriebsmitteln — unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

Bei ortsfesten Anlagen ja. Bei ortsveränderlichen Geräten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Prüfgeräten unter Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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