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GEIG 2027: Ladepunkt-Pflicht für Gewerbeimmobilien

28. 9. 2026

Slowakischer Elektriker installiert Wallbox-Ladestationen auf einem Firmenparkplatz

Ladeinfrastruktur wird für Gewerbeimmobilien vom Zusatz zur Pflicht. Mit der Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verschärfen sich die Vorgaben zum 1. Januar 2027 — und wer erst dann plant, trifft auf einen Markt, in dem Elektro-Kapazitäten knapp sind.

1.1.2027
Stichtag für die verschärften Vorgaben
> 20
Stellplätze bei bestehenden Nichtwohngebäuden
10.000 €
mögliches Bußgeld bei Verstößen

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt künftig: Entweder wird Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 % der Stellplätze bereitgestellt, oder es wird mindestens ein Ladepunkt je zehn Stellplätze errichtet. Bereits seit dem 1. Januar 2025 verlangt §10 GEIG für bestehende Gewerbeimmobilien mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt. Für Neubauten und größere Renovierungen gelten zusätzliche Vorgaben zu Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten.

Wer ist betroffen?

Verpflichtet sind Eigentümer und Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden. In der bisherigen Fassung gab es Ausnahmen, etwa für Nichtwohngebäude im Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen, die überwiegend selbst genutzt werden. Ob und wie diese Ausnahmen nach der Novelle gelten, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was umfasst die Umsetzung technisch?

Leitungsinfrastruktur
Leerrohre, Kabelwege und Platz für Zähler sowie Lastmanagement.
Ladepunkte
Wallboxen bzw. Ladepunkte inklusive fachgerechter Installation und Prüfung.
Netzanschluss
Anschlussleistung und Netzbetreiber-Abstimmung frühzeitig klären.

Warum jetzt planen?

Ladeinfrastruktur ist Teil der technischen Gebäudeausrüstung und der Netzanschlussplanung — nicht bloß eine nachträgliche Ergänzung. Da viele Elektrobetriebe bereits mit langen Vorlaufzeiten arbeiten (mehr dazu im Beitrag zum PV-Boom und Fachkräftemangel), sollten Eigentümer Kapazitäten rechtzeitig sichern.

Fazit

Wer mehrere Standorte betreibt, sollte jetzt eine Bestandsaufnahme machen: Stellplatzzahlen, Netzanschlüsse und Umsetzungsreihenfolge. So lassen sich Fristen einhalten und Engpässe vermeiden.

Modik Mox s.r.o. installiert Wallboxen und Ladeinfrastruktur — mehr unter Photovoltaik & Wallbox. Jetzt unverbindlich anfragen.

Hinweis: Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; Rechtsstand September 2026, Novelle tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen — seit 2025 mindestens ein Ladepunkt, ab dem 1. Januar 2027 mit verschärften Vorgaben.

Nach vorliegenden Informationen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Die konkreten Folgen hängen vom Einzelfall und der zuständigen Behörde ab.

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