Generalunternehmer-Haftung: Das sollten Sie wissen
28. 9. 2026
Wer als Generalunternehmer Elektroarbeiten an einen Subunternehmer weitergibt, gibt die Arbeit ab — die Verantwortung für den Mindestlohn aber nicht. Genau hier liegt eines der größten unterschätzten Risiken bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen.
Was besagt die Auftraggeberhaftung?
Nach §13 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Verbindung mit §14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) haftet ein Unternehmer, der eine eigene Verpflichtung an einen Subunternehmer weitergibt, für dessen Mindestlohnzahlungen wie ein Bürge — auch für die Nachunternehmer des Subunternehmers. Die Haftung besteht unabhängig davon, ob den Auftraggeber ein eigenes Verschulden trifft. Betroffene Arbeitnehmer können sich im Zweifel direkt an den Generalunternehmer wenden.
Was gilt bei Subunternehmern aus dem Ausland?
Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns trifft alle Arbeitgeber — auch solche mit Sitz im Ausland — für ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Im Elektrohandwerk gilt zusätzlich ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der unabhängig von einer Tarifbindung anzuwenden ist. Bei echten Einzelunternehmern ohne Beschäftigte stellt sich die Frage in der Regel nicht; bei Teams mit angestellten Mitarbeitern dagegen schon.
So sichern Sie sich ab
Wichtig: Vertragsklauseln schließen die Haftung gegenüber den Arbeitnehmern nicht aus — sie sichern lediglich den Rückgriff gegen den Subunternehmer ab. Sorgfalt bei Auswahl und Kontrolle bleibt deshalb entscheidend, auch mit Blick auf ein mögliches Bußgeld.
Fazit
Die Generalunternehmerhaftung ist kein theoretisches Risiko, sondern gesetzlich verankert. Wer Subunternehmer transparent auswählt, klar vertraglich bindet und dokumentiert, reduziert das Risiko erheblich.
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Hinweis: Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Häufige Fragen
Die Bürgenhaftung greift unabhängig von eigenem Verschulden. Für ein Bußgeld kommt es dagegen auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit an — sorgfältige Auswahl und Kontrolle sind deshalb wichtig.
Gegenüber den Arbeitnehmern nicht. Klauseln sichern nur den Rückgriff gegen den Subunternehmer ab, der bei einer Insolvenz schwer durchsetzbar sein kann.
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