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Subunternehmer beauftragen: Diese Dokumente zählen

23. 9. 2026

Wer einen slowakischen Subunternehmer beauftragt, verlässt sich zu Recht auf saubere Papiere — aber welche genau sind wirklich entscheidend? Drei Dokumente machen aus einer Zusammenarbeit ein rechtlich sauberes, unkompliziertes Projekt.

Werkvertrag — die rechtliche Grundlage

Der Werkvertrag nach deutschem Recht (§631 BGB) legt fest, dass der Subunternehmer ein konkretes Arbeitsergebnis schuldet — nicht bloß Arbeitszeit. Das unterscheidet ihn klar von Arbeitnehmerüberlassung und ist die Basis dafür, dass der Subunternehmer eigenverantwortlich und eigenständig vor Ort arbeitet.

A1-Bescheinigung — Nachweis der Entsendung

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass der entsandte Mitarbeiter weiterhin in seinem Heimatland (hier: der Slowakei) sozialversichert ist. Sie muss vor Arbeitsbeginn in Deutschland vorliegen — Kontrollen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sind auf deutschen Baustellen keine Seltenheit.

Freistellungsbescheinigung §48b EStG

Ohne dieses Dokument ist der Auftraggeber verpflichtet, 15 % Bauabzugsteuer von der Rechnungssumme einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung entfällt dieser Abzug — die Rechnung wird in voller Höhe beglichen.

Werkvertrag
Regelt das geschuldete Ergebnis, nicht Arbeitszeit.
A1-Bescheinigung
Pflicht vor Arbeitsbeginn, Kontrolle durch den Zoll möglich.
Freistellung §48b
Vermeidet 15 % Bauabzugsteuer auf die Rechnung.

Was passiert ohne diese Dokumente?

Fehlt die A1-Bescheinigung, drohen bei einer Kontrolle Bußgelder — sowohl für den Subunternehmer als auch für den Auftraggeber, der die Zusammenarbeit nicht sorgfältig geprüft hat. Fehlt die Freistellungsbescheinigung, bleibt dem Auftraggeber nichts anderes übrig, als die Bauabzugsteuer einzubehalten, was die Liquidität des Subunternehmers unnötig belastet.

Fazit

Seriöse Partner stellen alle drei Dokumente vollständig und unaufgefordert bereit, bevor das erste Werkzeug auf der Baustelle ausgepackt wird. Wer das prüft, minimiert Risiko und Verwaltungsaufwand gleichermaßen.

Modik Mox s.r.o. übergibt jedem Kunden Werkvertrag, A1-Bescheinigung und Freistellungsbescheinigung vollständig vor Projektstart. Jetzt unverbindlich anfragen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, sofern er nach deutschem Recht (§631 BGB) gestaltet ist und der Subunternehmer tatsächlich eigenständig arbeitet, nicht weisungsgebunden wie ein Arbeitnehmer.

Der Auftraggeber muss 15 % der Rechnungssumme als Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen, statt sie an den Auftragnehmer auszuzahlen.

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